Finanzierung
In meiner psychotherapeutische Privatpraxis können alle psychotherapeutischen Leistungen über die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe abgerechnet werden. Die Honorarforderungen erstelle ich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Sind Sie gesetzlich versichert, beraten ich Sie gerne über eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Bei unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten gibt es Möglichkeiten,
dass im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 SGB V die Kosten für die Therapie in meiner Praxis von ihrer Krankenkasse übernommen werden. Einen guten Überblick zum Kostenerstattungsverfahren gibt der
Ratgeber
der Bundestherapeutenkammer.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu übernehmen.
Beratung und Coaching sind keine Krankenkassenleistung und werden privat oder als geschäftliche Leistung in Rechnung gestellt.
Wenn Sie noch Fragen zur Finanzierung haben, biete ich Ihnen gerne eine individuelle Beratung an.